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Gremien

Zusammenleben in der Schule liegt nicht nur an den Beziehungen zwischen LehrerInnen und SchülerInnen, sondern an den Beziehungen zwischen allen an Schule Beteiligten.

Um gute Arbeit zu garantieren ist es also wichtig, dass diese bestmöglich zusammenarbeiten. Doch wer zählt noch dazu?


Natürlich Sie, als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte! Außerdem dürfen ebenso die weiteren Teammitglieder wie die aus der OGS und der Betreuung nicht vergessen werden!

 

Damit alle geeignet zusammenarbeiten können, werden zu bestimmten Zeitpunkten im Schuljahr Gremien gewählt, die möglichst aus allen Bereichen VertreterInnen beinhalten sollten. Diese widerum treffen sich zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Schuljahr, um Dinge zu besprechen und zu beschließen.

 

Im Folgenden geben wir Ihnen eine Übersicht über die Gremien. Aus der Übersicht können sie entnehmen, in welchen Gremien Sie tätig werden können und welche Aufgaben diese beinhalten.

Die Klassenkonferenz

Mitglieder der Klassenkonferenz sind alle LehrerInnen, die in der jeweiligen Klasse unterrichten, sowie das weitere (sozial-) pädagogische Personal. In diesen Konferenzen werden vor allem Anliegen bezüglich der Bildungs- und Erziehungsarbeit diskutiert und beantwortet.

Die Klassenpflegschaft

Die Klassenpflegschaft setzt sich aus allen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten einer Klasse zusammen und dient zur Zusammenarbeit zwischen LehrerInnen, Eltern (Erziehungsberechtigten) und SchülerInnen.

Zu Beginn des Schuljahres werden ein/e Vorsitzende/r, sowie ein/e Stellvertreter/in gewählt, die aus dem Kreis der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten stammen.

Die Vorsitzenden werden automatisch Mitglieder der Schulpflegschaft.

 

Im Rahmen einer Klassenpflegschaftssitzung werden Sie über Lerninhalte bzw. Unterrichtsinhalte und Methoden informiert.

Ebenso gibt es Informationen über Leistungsüberprüfungen, Hausaufgaben, Schulveranstaltungen, Lernmittel und ggf. Erziehungsmaßnahmen.

Hier wird außerdem ein Raum geschaffen, um gemeinsam (Eltern, Erziehungsberechtigte, Lehrperson) über alles zu sprechen, was das Schulleben betrifft.

Die Schulpflegschaft

In der Schulpflegschaft kommen alle gewählten Vorsitzenden der Klassenpflegschaften zusammen. Ebenso ist die Teilnahme der StellvertreterInnen und der Schulleitung (in beratender Funktion) möglich.

In der Schulpflegschaft wird ebenfalls ein Vorsitz, sowie bis zu drei StellvertreterInnen gewählt. Die Schulpflegschaft dient dazu die Interessen der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten gegenüber der Schulleitung und der anderen Mitwirkungsgremien zu vertreten.

In der Schulpflegschaft wird ebenfalls die Elternvertretung für die Schulkonferenz gewählt.

Informationen, die in den Sitzungen und von der Schulleitung gegeben werden, sollten durch die jeweiligen Klassenpflegschaftsvorsitzenden an alle anderen Eltern der Klasse weitergegeben werden.

 

Entscheidungen, die in der Schulkonferenz getroffen werden könnten, sollen vorab in der Schulpflegschaft besprochen werden. Ebenfalls ist es möglich Anträge zu verfassen, über die in der Schulkonferenz abgestimmt werden soll.

Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz setzt sich aus gleichen Teilen von Eltern- und LehrerInnenvertretern zusammen. Den Vorsitz hat die Schulleitung, besitzt dabei aber kein Stimmrecht. Hier werden grundsätzliche Angelegenheiten der Schule besprochen. Des Weiteren kann an dieser Stelle bei Konflikten innerhalb der Schule vermittelt und beraten werden.

Darüber hinaus können Vorschläge und Anregungen an den Schulträger oder Schulaufsichtsbehörde gerichtet werden.

Diese vielfältigen Aufgaben sind im Schulgesetz geregelt.

 

Kontaktieren Sie uns

Grundschule Rahlenberg

Bergstraße 7
58849 Herscheid

 

Tel.: (02357) 6007010

E-Mail: